Beschwerde über fehlende Chancengleichheit für das BSW in der Berichterstattung des ZDF
,Beschwerde wegen Verstoßes gegen die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit der Parteien in der Berichterstattung des ZDF-Länderspiegels vom 13.06.2025
An die Chefredaktion des ZDF
55100 Mainz
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) erhebt mit Nachdruck Beschwerde gegen die Auswahlpraxis des ZDF-Länderspiegels vom 13.06.2026 im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur bevorstehenden Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern.
Nach unserer Kenntnis erhielten Vertreter der CDU, SPD, AfD, FDP sowie von Bündnis 90/Die Grünen die Möglichkeit, ihre Positionen in Interviews darzustellen. Dem BSW wurde eine entsprechende Beteiligung verweigert, obwohl das BSW in aktuellen Umfragen bei etwa fünf Prozent liegt und damit höhere Zustimmungswerte aufweist als die FDP und Bündnis 90/Die Grünen, die von Ihnen berücksichtigt wurden.
Als Begründung wurde angeführt, das BSW sei bei der letzten Landtagswahl vor fünf Jahren noch nicht im Landtag vertreten gewesen, was auch gar nicht möglich war. Diese Argumentation ist aus unserer Sicht sachlich nicht tragfähig und steht in offensichtlichem Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die politische Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten.
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt klargestellt, dass aus Artikel 21 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz der Grundsatz der formalen Chancengleichheit der politischen Parteien folgt. Staatliche Stellen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen sind verpflichtet, politische Wettbewerber grundsätzlich gleich zu behandeln und Differenzierungen nur auf Grundlage sachlich zwingender Gründe vorzunehmen.
Gerade in Wahlkampfzeiten gelten besonders strenge Maßstäbe. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt, dass sich die mediale Berücksichtigung von Parteien an ihrer aktuellen politischen Bedeutung orientiert. Maßgeblich sind die gegenwärtigen tatsächlichen Verhältnisse und nicht die politischen Kräfteverhältnisse vergangener Legislaturperioden.
Indem das ZDF Parteien mit deutlich geringeren aktuellen Zustimmungswerten eine Plattform einräumt, dem BSW jedoch unter Verweis auf dessen Nichtexistenz bei der letzten Landtagswahl dieselbe Möglichkeit verweigert, wird die politische Realität verzerrt dargestellt. Eine solche Vorgehensweise benachteiligt neue politische Kräfte strukturell und erschwert ihnen die Teilhabe am demokratischen Wettbewerb.
Die Begründung, eine Partei deshalb auszuschließen, weil sie vor fünf Jahren noch nicht im Landtag vertreten war, läuft letztlich darauf hinaus, politische Entwicklungen der Gegenwart zugunsten historischer Verhältnisse auszublenden. Ein öffentlich-rechtlicher Sender hat jedoch die Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger über die aktuelle politische Lage zu informieren und nicht vergangene Wahlergebnisse zu konservieren.
Es drängt sich daher die Frage auf, weshalb Parteien mit Umfragewerten von lediglich 1,5 Prozent beziehungsweise vier Prozent als interviewwürdig angesehen werden, während einer Partei mit fünf Prozent Zustimmung eine vergleichbare Darstellungsmöglichkeit verweigert wird. Eine überzeugende sachliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung ist nicht erkennbar.
Wir fordern die ZDF-Chefredaktion daher auf,
- die konkreten Auswahlkriterien für die Berichterstattung offenzulegen,
- die Entscheidung zur Nichtberücksichtigung des BSW nachvollziehbar zu begründen,
- sowie künftig die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit aller relevanten politischen Wettbewerber bei der Wahlberichterstattung zu gewährleisten.
Sollte eine sachliche Rechtfertigung für die unterschiedliche Behandlung nicht dargelegt werden können, behalten wir uns vor, die Angelegenheit den zuständigen Rundfunkgremien sowie einer rechtlichen Überprüfung zuzuführen.
Von einem öffentlich-rechtlichen Sender erwarten wir politische Ausgewogenheit, Neutralität und die konsequente Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Diese Anforderungen sehen wir im vorliegenden Fall nicht gewahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Landesvorstand
Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW)
Mecklenburg-Vorpommern