PRESSEMITTEILUNG Psychotherapeutische Versorgung in MV unter Druck

Aktuelles
, 24. Juli 2026

Reform verschärft bestehende Engpässe in MV

Die jüngst verabschiedete Gesundheitsreform sowie die geplante Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen sorgen in Mecklenburg-Vorpommern für erhebliche Verunsicherung. Fachverbände und regionale Versorgungsexperten warnen vor einer deutlichen Verschlechterung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen wie Nordwestmecklenburg.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die Honorarkürzung von 4,5 Prozent im Eilverfahren vorläufig gestoppt. Der Beschluss stellt die Berechnungsgrundlage des Erweiterten Bewertungsausschusses infrage und bemängelt die unzureichende Begründung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses. Durch die Entscheidung des Gerichtes bleibt die wirtschaftliche Grundlage der Praxen kurzfristig stabil. Sollte im Hauptverfahren die
Rechtmäßigkeit der 4,5 prozentigen Honorarkürzung festgestellt werden, kommt es zu erheblichen Rückforderungen an die psychotherapeutischen Leistungserbringer. Unabhängig von der Kürzung um 4,5%, die derzeit ausgesetzt sind, entfällt langfristig ab 2027 der gesetzliche Schutz einer angemessenen psychotherapeutischen Vergütung, da psychotherapeutische Leistungen wieder vollständig in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden.

Winfried Schmidt, psychotherapeutischer Leistungserbringer mit Kassenzulassung und Direktkandidat des BSW im Wahlkreis 27, erklärt für den Landkreis Nordwestmecklenburg die weitreichenden Folgen:
Die Region weist bereits heute eine unterdurchschnittliche Therapeutendichte und überdurchschnittlich lange Wartezeiten auf. Viele Praxen arbeiten mit geringen Fallzahlen und hohen Fixkosten. Budgetdeckel und unsichere Vergütungsstrukturen erhöhen das Risiko von Leistungsreduktionen oder Praxisschließungen und erschweren die Niederlassung neuer Therapeutinnen und Therapeuten. Dies trifft ländliche Räume besonders
hart, da die Versorgung dort stark von wenigen Praxen getragen wird.“

Besonders kritisch sehen Fachverbände die Streichung der Zuschläge für die Kurzzeittherapie sowie die geplante Budgetierung der psychotherapeutischen Sprechstunde. Diese Sprechstunde übernimmt zentrale Aufgaben wie Diagnostik, Krisenintervention und Versorgungssteuerung. Eine Einschränkung dieses Zugangs führt zu längeren Wartezeiten, verzögerten Behandlungen und einer höheren Krankheitslast. In Regionen mit ohnehin knapper hausärztlicher Versorgung – in vielen Gemeinden in Nordwestmecklenburg – würde ein verpflichtender hausärztlicher Erstkontakt den Zugang zusätzlich erschweren.

„Die Reform etabliert eine finanzielle Steuerungslogik, die Versorgung nicht am tatsächlichen Bedarf ausrichtet, sondern an begrenzten Einnahmen. Fachverbände warnen vor steigenden Versorgungslücken, höheren Krankheitslasten und wachsenden kommunalen Folgekosten. Bereits jetzt ist absehbar, dass die Reform die Situation in Mecklenburg-Vorpommern stärker belastet als in vielen anderen Bundesländern.“ erklärt
abschließend Winfried Schmidt in seinem Statement zu den Folgen der aktuellen Gesundheitsreform.

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