Hilfe für Menschen mit Behinderung sichern - einen fairen Landesrahmenvertrag abschließen

Aktuelles
, 9. März 2026

Etwa 25 Prozent der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern lebt mit einer Behinderung, etwa 15 Prozent mit einer Schwerbehinderung, also einer Behinderung ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Viele von ihnen benötigen Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Für Menschen mit einer sogenannten wesentlichen Behinderung wird entsprechende Hilfe insbesondere über die Leistungen der Eingliederungshilfe gewährleistet.

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten getragen wird und an der sich das Land mit einer Kostenerstattung in landesgesetzlich bestimmter Höhe beteiligt. Die Leistungen – darunter Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen oder Tagesförderstätten sowie Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen oder in der eigenen Wohnung – werden vor allem von Anbietern aus dem Bereich der freien Wohlfahrtspflege, aber auch von privaten Leistungsanbietern erbracht.

Ziel der Eingliederungshilfe ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Teilhabe meint, die Chance zu haben, aktiv und gleichberechtigt mit anderen am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen und das eigene Leben
selbstbestimmt zu gestalten. Teilhabe ist untrennbar mit Menschenwürde verbunden und Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Diese für Menschen mit wesentlicher Behinderung so wichtigen Hilfen stehen allerdings unter erheblichem Druck, seit Monaten hält die Diskussion um die gestiegenen Kosten der Eingliederungshilfe im Land an. Bislang konnten sich Kommunen und Leistungsanbieter nicht auf einen neuen Landesrahmenvertrag einigen, in dem Rahmenbedingungen für Leistungen und Vergütungen der Eingliederungshilfe unter Mitwirkung der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung geregelt werden.

Das Land, das offenbar darauf gesetzt hat, dass durch einen neuen Landesrahmenvertrag Einsparungen ermöglicht werden, will nunmehr mit dem Erlass einer Rechtsverordnung reagieren. Dieses einseitige Vorgehen sowie erst recht der vorliegende Verordnungsentwurf ziehen jedoch massive Kritik insbesondere von Sozialverbänden auf sich. Der Verordnungsentwurf lässt spürbare Einbußen bei der Verfügbarkeit und Qualität von Angeboten befürchten. Hierzu hat am 4. März ein Expertengespräch beim Sozialausschuss des Landtags stattgefunden.

Für das BSW MV ist klar: Die Rechte von Menschen mit Behinderungen stehen nicht zur Debatte! Wir setzen uns für eine sozial gerechte und solidarische Gesellschaft ein, in der Menschen mit Behinderungen wie Menschen ohne Behinderungen ihren Platz finden können und wertgeschätzt werden. Maßstab dafür ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen (kurz: die UN-Behindertenrechtskonvention).

Ein fairer Landesrahmenvertrag ist Voraussetzung für gute Leistungsangebote in ausreichender Anzahl in allen Regionen unseres Landes. Das Landessozialministerium versucht, sich seiner Verantwortung für eine faire Vertragslösung zu entziehen, mit der auf die konkreten Ursachen der Kostensteigerungen geschaut und die Interessen aller Beteiligten in den Blick genommen werden. Ministerin Dreese hat mehrfach auf die Verhandlungspartner verwiesen und dabei unerwähnt gelassen, dass das Sozialministerium als oberste Landessozialbehörde und Fachaufsicht für die Kommunen Einfluss auf die Verhandlungen hat.

Eine Analyse der Ursachen für die Kostensteigerungen im Land steht weiterhin aus. Dabei hatten sich Land und Kommunen im Dezember 2022 im Zuge der Verabschiedung einer landesgesetzlichen Ausführungsregelung für die Eingliederungshilfe und deren Finanzierung darauf geeinigt, ein einheitliches Datenerhebungsverfahren zu etablieren, um eine bessere Kostenanalyse zu
ermöglichen. Evaluationen und Kennzahlenvergleiche auf Bundesebene deuten auf vielfältige Ursachen für Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe hin.

Dazu gehören beispielsweise Fallzahlsteigerungen, die jahrelang verzögerte Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes mit jetzigen Nachholeffekten, die Weiterentwicklung fachlicher Standards, die Auswirkungen von tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten der Leistungsanbieter, gestiegene Sachmittelkosten und vor allem erhebliche personelle Aufstockungen bei den Fachdiensten für die Eingliederungshilfe der Kommunen. Dabei leistet sich M-V im Vergleich mit anderen Bundesländern laut Landesrechnungshof ohnehin schon eine große Verwaltung, der Stellenzuwachs im Land und in den Kommunen hält dennoch an.

Bei den Menschen mit Behinderung selbst schlagen sich Kostensteigerungen nicht in auffälliger Weise nieder; die Ausgaben pro Fall liegen weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt. Vor diesem Hintergrund stellen sich die vorgesehenen Regelungen der Verordnung, die zu personellen und finanziellen Kostenbegrenzungen bei den Leistungsanbietern und ihren Angeboten, insbesondere bei den besonderen Wohnformen, führen würden, als fehlsichtig dar. Ob, inwieweit und vor allem an welcher Stelle Einsparungen möglich sind, bedarf einer kompetenten Analyse. Dabei sollten alle Beteiligten als Partner mit dem Ziel zusammenarbeiten, die Eingliederungshilfe im Land zukunftsfest aufzustellen.

Dem Land sollte klar sein: Die Sicherung der Leistungen der Eingliederungshilfe gelingt nur mit den Leistungsanbietern, nicht gegen sie. Dafür bedarf es Verhandlungen auf Augenhöhe. Das Land muss sich fragen lassen, warum es in den anderen Bundesländern gelungen ist, Landesrahmenverträge abzuschließen. Der Erlass einer Rechtsverordnung ist gesetzlich kein Muss.

Das BSW MV fordert weitere Verhandlungen und Anstrengungen aller Vertragspartner für einen fairen Landesrahmenvertrag, unter aktiver Beteiligung der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen. Wir wollen, dass Teilhabe kein leeres Versprechen ist, sondern Menschen mit Behinderungen ausreichende, verlässliche und fachlich qualifizierte Hilfen erhalten können.

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