Friedensklausel muss in den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V)

Aktuelles
, 19. Februar 2026

Der Gesetzentwurf zur Verankerung einer Friedensklausel im LHG Mecklenburg-Vorpommern berührt eine zentrale Frage: Wofür setzen wir öffentliche Mittel ein – für zivile Innovation oder für militärische Verwertungsinteressen? Hochschulen werden aus Steuergeldern finanziert. Deshalb ist es legitim, demokratisch festzulegen, dass diese Mittel vorrangig dem zivilen Fortschritt dienen sollen.

„Gerade in einer Zeit, in der Milliarden in Rüstung fließen, braucht es ein klares politisches Signal: Mecklenburg-Vorpommern will Hochschulen, die zivile Innovation stärken, die soziale und ökologische Herausforderungen lösen und zur friedlichen Entwicklung beitragen“, fordert Peter Schabbel, Landesvorsitzender des BSW in MV.

Die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG ist ein hohes Gut. Sie schützt die Forschung vor parteipolitischer Einflussnahme und staatlicher Willkür. Aber sie verpflichtet den Staat nicht dazu, militärisch verwertbare Projekte aktiv zu fördern oder institutionell abzusichern. Der Gesetzgeber darf den Rahmen staatlicher Finanzierung definieren – solange er keine Gesinnungsprüfung einführt oder Forschungsergebnisse vorgibt.

Entscheidend ist daher die konkrete Ausgestaltung der Friedensklausel im LHG M-V. Sie darf keine unbestimmten Rechtsbegriffe enthalten, die Rechtsunsicherheit schaffen oder pauschal ganze Forschungsbereiche blockieren. Gerade im Bereich von Dual-Use-Technologien braucht es präzise Kriterien und transparente Verfahren. Sonst drohen Bürokratie, Standortnachteile und verfassungsrechtliche Konflikte.

Wenn die Friedensklausel jedoch klar formuliert ist und sich auf die institutionelle Ausrichtung öffentlich finanzierter Forschung beschränkt, ist sie kein Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit, sondern Ausdruck demokratischer Budgethoheit. Es geht nicht um Symbolpolitik, sondern um Prioritätensetzung: Investieren wir in zivile Wertschöpfung, Infrastruktur und technologische Souveränität – oder treiben wir eine Rüstungslogik voran, die ökonomisch wie sicherheitspolitisch riskant ist?

„Der Maßstab muss sein: rechtssicher, verhältnismäßig und demokratisch legitimiert. Dann ist eine Friedensklausel im LHG M-V politisch vertretbar – und verfassungsrechtlich tragfähig. Hochschulen sollten Teil der Lösung sein – nicht Teil eines neuen Rüstungswettlaufs, deshalb setzt sich das BSW in MV entschieden für eine Friedensklausel ein“, so abschließend Peter Schabbel in seinem Statement.

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