Überlastung der Justiz führt zu Problemen - für Bürger und Geschäftsklima

Aktuelles
, 6. Mai 2026

Über die personelle Ausstattung der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern gibt es vonseiten des Richterbundes und des Justizministeriums unterschiedliche Auffassungen. Jedenfalls muss das Problem überlanger Verfahrensdauern gelöst werden. Denn: Es ist nicht nur eine Frage der Bürgerfreundlichkeit, sondern unverzichtbar für das Geschäftsklima in einem Land, dass rechtliche Streitfälle in absehbarer Zeit und zuverlässig geklärt werden.

Der Richterbund verweist unter Verwendung von Zahlen aus dem Justizministerium darauf, dass in der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern ingesamt 60 Vollzeitstellen fehlten. Das Justizministerium verweist dagegen auf eine ausgeglichene Personalausstattung. Möglicherweise unterscheiden sich die Betrachtungen hinsichtlich der Frage der Stellenbesetzungen und der tatsächlich eingesetzten Kräfte, also abzüglich Abordnungen, Verwaltungstätigkeiten oder auch Krankheiten. Auch die sog. Eingangsbelastung mit neuen Verfahren gegenüber der sog. Bestandsbelastung mit Aktenbergen aus Zeiten früherer Klagewellen und Unterbesetzungen könnte eine Rolle spielen. Dass es Überlastungssituationen gab und gibt scheint klar. So berichtete das Verwaltungsgericht Schwerin im vergangenen Jahr von einem Bedarf von 29 Richtern im Jahr 2024, während dort in diesem Zeitraum nur rechnerisch 21,5 Richter eingesetzt gewesen seien. Dadurch sei die Dauer verwaltungsgerichtlicher Verfahren, insbesondere im Asylbereich gestiegen.

„Überlange Verfahrendauern sind nicht bürgerfreundlich. Rechtssicherheit ist ein Gebot des Rechtsstaatsprinzips. Sie erfordert im Streitfall, dass gerichtliche oder staatsanwaltliche Verfahren in absehbarer Zeit und zuverlässig abgeschlossen werden. Dabei ist Rechtssicherheit nicht nur ein Bedürfnis der Bürger, sondern unverzichtbar für jede wirtschaftliche Betätigung“, so Peter Schabbel, Landesvorsitzender und Landtags-Spitzenkandidat des BSW in M-V. „Jeder Betroffene eines Zivilrechtsstreits, wer in einem Beschäftigungsverhältnis von einer Kündigung bedroht ist, wer sich als Beschuldigter oder gar Angeklagter einer Strafverfolgung ausgesetzt sieht, wer als Investor von behördlichen Gehnehmigungen oder Auflagen betroffen ist oder wessen Lebensgestaltung davon abhängig ist, wer als Migrant seinen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus wissen will und muss - jeder hat die Folgen einer langen Prozessdauer zu tragen. Unsicherheit geht zulasten freier wirtschaftlicher Betätigung, belastet das gesellschaftliche Klima und erfordert immer mehr Bürokraktie.“

Neue gute Richter und Staatsanwälte lassen sich für unser Land nicht für ein Massengeschäft mit nicht zu bewältigenden Aktenbergen gewinnen - von Fehlern und tatsächlich eingeschränkter Unabhängigkeit bei der Bearbeitung noch abgesehen. Und neuen Personals bedarf es in Zeiten weiterhin starker Altersabgänge fortlaufend. Zu den wirtschaftlich Betroffenen langer Verfahrensdauern gehören übrigens auch andere „Organe der Rechtspflege“, die wir im Land brauchen, nämlich die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: Diese verdienen ihre Gebühren grundsätzlich erst nach getaner Arbeit, Abschlagszahlungen sollen nicht die Regel sein. Und der Rechtsanwalt ist auch Unternehmer, denn er muss z.B. seine Büromiete und Kanzleibetrieb, seine Mitarbeiter, seine Krankenkasse und Altersvorsorge bezahlen. Hierauf wirken sich lange Verfahrensdauern direkt geschäftsschädigend aus.

Peter Schabbel betont: „Das BSW setzt sich für eine transparente und ausreichende Ausstattung der Justiz ein. Damit Bürger und Geschäftsleute im Streitfall wissen, woran sie sind, und das Recht bekommen, das ihnen zusteht. Dies werden wir im Wahlkampf und gegenüber der neuen Landesregierung immer wieder thematisieren und auf Abhilfe bei bestehenden oder drohenden Problemen drängen.“

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