Friedensklausel muss in den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V)

Der Gesetzentwurf zur Verankerung einer Friedensklausel im LHG Mecklenburg-Vorpommern berührt eine zentrale Frage: Wofür setzen wir öffentliche Mittel ein – für zivile Innovation oder für militärische Verwertungsinteressen? Hochschulen werden aus Steuergeldern finanziert. Deshalb ist es legitim, demokratisch festzulegen, dass diese Mittel vorrangig dem zivilen Fortschritt dienen sollen.

„Gerade in einer Zeit, in der Milliarden in Rüstung fließen, braucht es ein klares politisches Signal: Mecklenburg-Vorpommern will Hochschulen, die zivile Innovation stärken, die soziale und ökologische Herausforderungen lösen und zur friedlichen Entwicklung beitragen“, fordert Peter Schabbel, Landesvorsitzender des BSW in MV.

Die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG ist ein hohes Gut. Sie schützt die Forschung vor parteipolitischer Einflussnahme und staatlicher Willkür. Aber sie verpflichtet den Staat nicht dazu, militärisch verwertbare Projekte aktiv zu fördern oder institutionell abzusichern. Der Gesetzgeber darf den Rahmen staatlicher Finanzierung definieren – solange er keine Gesinnungsprüfung einführt oder Forschungsergebnisse vorgibt.

Entscheidend ist daher die konkrete Ausgestaltung der Friedensklausel im LHG M-V. Sie darf keine unbestimmten Rechtsbegriffe enthalten, die Rechtsunsicherheit schaffen oder pauschal ganze Forschungsbereiche blockieren. Gerade im Bereich von Dual-Use-Technologien braucht es präzise Kriterien und transparente Verfahren. Sonst drohen Bürokratie, Standortnachteile und verfassungsrechtliche Konflikte.

Wenn die Friedensklausel jedoch klar formuliert ist und sich auf die institutionelle Ausrichtung öffentlich finanzierter Forschung beschränkt, ist sie kein Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit, sondern Ausdruck demokratischer Budgethoheit. Es geht nicht um Symbolpolitik, sondern um Prioritätensetzung: Investieren wir in zivile Wertschöpfung, Infrastruktur und technologische Souveränität – oder treiben wir eine Rüstungslogik voran, die ökonomisch wie sicherheitspolitisch riskant ist?

„Der Maßstab muss sein: rechtssicher, verhältnismäßig und demokratisch legitimiert. Dann ist eine Friedensklausel im LHG M-V politisch vertretbar – und verfassungsrechtlich tragfähig. Hochschulen sollten Teil der Lösung sein – nicht Teil eines neuen Rüstungswettlaufs, deshalb setzt sich das BSW in MV entschieden für eine Friedensklausel ein“, so abschließend Peter Schabbel in seinem Statement.

Mit rund 80 Teilnehmern hat das BSW in Mecklenburg-Vorpommern am 16. Januar 2026 in Waren an der Müritz seine Programmkonferenz durchgeführt. Vertreter aus allen acht Kreisverbänden sowie den Landesarbeitsgemeinschaften kamen zusammen, um die bisherigen Ergebnisse der Programmdiskussion zu beraten und weiterzuentwickeln.

Die Konferenz bildet einen zentralen Schritt im basisdemokratischen Programmprozess des Landesverbandes. Zuvor waren politische Inhalte in den Landesarbeitsgemeinschaften erarbeitet und anschließend in den Kreisverbänden intensiv diskutiert worden. Die dort eingebrachten Rückmeldungen wurden erneut aufgegriffen und in einen Programmentwurf überführt, der auf der Programmkonferenz beraten wurde.

Der Landesvorsitzende des BSW Mecklenburg-Vorpommern, Peter Schabbel, betonte die Bedeutung dieses Prozesses:

„Unser Programm entsteht nicht am Reißbrett und nicht in abgeschotteten Zirkeln. Es wächst aus der Arbeit unserer Mitglieder vor Ort. Genau das unterscheidet uns von einer Politik, die häufig an der Lebensrealität der Menschen vorbeigeht.“

Auf der Programmkonferenz hatten alle Teilnehmenden die Möglichkeit, sich inhaltlich einzubringen, Positionen zu diskutieren und Änderungen einzureichen. Die Ergebnisse wurden umfassend dokumentiert und werden nun durch ein Redaktionsteam ausgewertet, das sich aus Vertretern der Landesarbeitsgemeinschaften zusammensetzt.

„Wir wollen ein Programm, das die tatsächlichen Herausforderungen in Mecklenburg-Vorpommern aufgreift und konkrete Lösungen anbietet“, so Schabbel weiter. „Dass sich so viele Mitglieder aktiv beteiligt haben, zeigt, wie groß das Bedürfnis nach einer ehrlichen, demokratischen und verantwortungsvollen Politik ist.“

Der basisdemokratische Prozess ist damit nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse der Programmkonferenz fließen in die weitere programmatische Arbeit ein. Ein finaler Programmentwurf wird dem nächsten Landesparteitag zur Abstimmung vorgelegt und bildet zugleich die Grundlage für die weitere Entwicklung eines Landesgrundsatzprogramms des BSW Mecklenburg-Vorpommern.

Mit Blick auf die Landtagswahl 2026 unterstreicht der Landesverband seinen Anspruch, mit klaren Inhalten und einer starken Basis in den politischen Wettbewerb zu gehen.

Am 05. Dezember sprach unser Landesvorsitzender Peter Schabbel mit dem NDR über den Wahlprüfungsausschuss, die Zukunft der Partei, den anstehenden Bundesparteitag in Magdeburg und unsere Inhalte für Mecklenburg-Vorpommern!

Hier geht es zum Interview:


(https://www.ndr.de/nachrichten/info/bsw-politiker-schabbel-bundestagswahl-kein-parteitags-hauptthema,audio-349198.html)

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