Hilfe für Menschen mit Behinderung sichern - einen fairen Landesrahmenvertrag abschließen

Etwa 25 Prozent der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern lebt mit einer Behinderung, etwa 15 Prozent mit einer Schwerbehinderung, also einer Behinderung ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Viele von ihnen benötigen Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Für Menschen mit einer sogenannten wesentlichen Behinderung wird entsprechende Hilfe insbesondere über die Leistungen der Eingliederungshilfe gewährleistet.

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten getragen wird und an der sich das Land mit einer Kostenerstattung in landesgesetzlich bestimmter Höhe beteiligt. Die Leistungen – darunter Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen oder Tagesförderstätten sowie Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen oder in der eigenen Wohnung – werden vor allem von Anbietern aus dem Bereich der freien Wohlfahrtspflege, aber auch von privaten Leistungsanbietern erbracht.

Ziel der Eingliederungshilfe ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Teilhabe meint, die Chance zu haben, aktiv und gleichberechtigt mit anderen am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen und das eigene Leben
selbstbestimmt zu gestalten. Teilhabe ist untrennbar mit Menschenwürde verbunden und Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Diese für Menschen mit wesentlicher Behinderung so wichtigen Hilfen stehen allerdings unter erheblichem Druck, seit Monaten hält die Diskussion um die gestiegenen Kosten der Eingliederungshilfe im Land an. Bislang konnten sich Kommunen und Leistungsanbieter nicht auf einen neuen Landesrahmenvertrag einigen, in dem Rahmenbedingungen für Leistungen und Vergütungen der Eingliederungshilfe unter Mitwirkung der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung geregelt werden.

Das Land, das offenbar darauf gesetzt hat, dass durch einen neuen Landesrahmenvertrag Einsparungen ermöglicht werden, will nunmehr mit dem Erlass einer Rechtsverordnung reagieren. Dieses einseitige Vorgehen sowie erst recht der vorliegende Verordnungsentwurf ziehen jedoch massive Kritik insbesondere von Sozialverbänden auf sich. Der Verordnungsentwurf lässt spürbare Einbußen bei der Verfügbarkeit und Qualität von Angeboten befürchten. Hierzu hat am 4. März ein Expertengespräch beim Sozialausschuss des Landtags stattgefunden.

Für das BSW MV ist klar: Die Rechte von Menschen mit Behinderungen stehen nicht zur Debatte! Wir setzen uns für eine sozial gerechte und solidarische Gesellschaft ein, in der Menschen mit Behinderungen wie Menschen ohne Behinderungen ihren Platz finden können und wertgeschätzt werden. Maßstab dafür ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen (kurz: die UN-Behindertenrechtskonvention).

Ein fairer Landesrahmenvertrag ist Voraussetzung für gute Leistungsangebote in ausreichender Anzahl in allen Regionen unseres Landes. Das Landessozialministerium versucht, sich seiner Verantwortung für eine faire Vertragslösung zu entziehen, mit der auf die konkreten Ursachen der Kostensteigerungen geschaut und die Interessen aller Beteiligten in den Blick genommen werden. Ministerin Dreese hat mehrfach auf die Verhandlungspartner verwiesen und dabei unerwähnt gelassen, dass das Sozialministerium als oberste Landessozialbehörde und Fachaufsicht für die Kommunen Einfluss auf die Verhandlungen hat.

Eine Analyse der Ursachen für die Kostensteigerungen im Land steht weiterhin aus. Dabei hatten sich Land und Kommunen im Dezember 2022 im Zuge der Verabschiedung einer landesgesetzlichen Ausführungsregelung für die Eingliederungshilfe und deren Finanzierung darauf geeinigt, ein einheitliches Datenerhebungsverfahren zu etablieren, um eine bessere Kostenanalyse zu
ermöglichen. Evaluationen und Kennzahlenvergleiche auf Bundesebene deuten auf vielfältige Ursachen für Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe hin.

Dazu gehören beispielsweise Fallzahlsteigerungen, die jahrelang verzögerte Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes mit jetzigen Nachholeffekten, die Weiterentwicklung fachlicher Standards, die Auswirkungen von tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten der Leistungsanbieter, gestiegene Sachmittelkosten und vor allem erhebliche personelle Aufstockungen bei den Fachdiensten für die Eingliederungshilfe der Kommunen. Dabei leistet sich M-V im Vergleich mit anderen Bundesländern laut Landesrechnungshof ohnehin schon eine große Verwaltung, der Stellenzuwachs im Land und in den Kommunen hält dennoch an.

Bei den Menschen mit Behinderung selbst schlagen sich Kostensteigerungen nicht in auffälliger Weise nieder; die Ausgaben pro Fall liegen weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt. Vor diesem Hintergrund stellen sich die vorgesehenen Regelungen der Verordnung, die zu personellen und finanziellen Kostenbegrenzungen bei den Leistungsanbietern und ihren Angeboten, insbesondere bei den besonderen Wohnformen, führen würden, als fehlsichtig dar. Ob, inwieweit und vor allem an welcher Stelle Einsparungen möglich sind, bedarf einer kompetenten Analyse. Dabei sollten alle Beteiligten als Partner mit dem Ziel zusammenarbeiten, die Eingliederungshilfe im Land zukunftsfest aufzustellen.

Dem Land sollte klar sein: Die Sicherung der Leistungen der Eingliederungshilfe gelingt nur mit den Leistungsanbietern, nicht gegen sie. Dafür bedarf es Verhandlungen auf Augenhöhe. Das Land muss sich fragen lassen, warum es in den anderen Bundesländern gelungen ist, Landesrahmenverträge abzuschließen. Der Erlass einer Rechtsverordnung ist gesetzlich kein Muss.

Das BSW MV fordert weitere Verhandlungen und Anstrengungen aller Vertragspartner für einen fairen Landesrahmenvertrag, unter aktiver Beteiligung der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen. Wir wollen, dass Teilhabe kein leeres Versprechen ist, sondern Menschen mit Behinderungen ausreichende, verlässliche und fachlich qualifizierte Hilfen erhalten können.

Anmerkung d. R.: Diese Einladung wurde am 10.02. veröffentlicht. Die Landesdiakonie sagte kurzfristig den Wichernsaal ab; der Landesparteitag wird nun stattfinden im Veranstaltungsraum „Das Camp“ in der Werkstraße 114 (Eingang C1) in Schwerin. (Stand 07.03. 17 Uhr)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 14.03.2026 findet unser 3. Landesparteitag des BSW-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern im Schweriner Wichernsaal, Körnerstr. 7, statt. Beginn ist um 10 Uhr, Einlass und Akkreditierung ab 9 Uhr. Schwerpunkte des Parteitages sind die Debatte und Beschluss zum Landeswahlprogramm, mit Blick auf die Landtagswahl 2026, sowie die Aufstellung der
Landesliste zur Landtagswahl des BSW.

Zu unserem 3. Landesparteitag haben sich folgende Gäste des Bundesvorstandes angekündigt: Amira Mohamed Ali, Bundesvorsitzende des BSW, Oliver Ruhnert, Generalsekretär des BSW Bundesvorstandes, Amid Rabieh, stellv. Bundesvorsitzender, sowie der Europaabgeordnete des BSW, Prof. Dr. Jan-Peter Warnke.

Peter Schabbel, Landesvorsitzender des BSW in MV: „Mit der Eröffnung unserer Landesgeschäftsstelle in Schwerin im vergangenen Herbst und der Entscheidung unseren 3. Landesparteitag nun auch in der Landeshauptstadt stattfinden zu lassen, unterstreichen wir unsere Zuversicht, in diesem Jahr in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern einzuziehen. Unsere noch junge Partei hat inzwischen stabile Strukturen in acht Kreisverbänden aufgebaut,
verzeichnet einen großen Mitgliederzuwachs und wird in allen 36 Wahlkreisen
mit Direktkandidaten zur Landtagswahl antreten. Wir freuen uns auf einen intensiven Wahlkampf und das große Interesse an unserem Wahlprogramm, mit dem wir mit den Bürgern unseres Landes im Dialog sein werden.“

Sie sind herzlich eingeladen!

Die Akkreditierung der Medienvertreter erfolgt über den Landespressesprecher per Mail, die Daten entnehmen Sie bitte dieser PM.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Schneider
Pressesprecher

„Mir fällt dieser Schritt nicht leicht und habe darüber einige Zeit nachgedacht und mich mit meiner Familie beraten. Ich muss erkennen, dass diese verantwortungsvolle Aufgabe in einer schwierigen Zeit von mir nicht mit dem Anspruch zu erfüllen ist, den ich an mich persönlich stelle. Der zeitliche Aufwand hat an Umfang dermaßen zugenommen, dass ich neben meiner beruflichen Herausforderung als Universitätsprofessor dieses nicht mehr leisten kann“, so die Worte von Prof. Dr. Peter Langer an seine Vorstandskollegen bei einer planmäßigen Sitzung am Wochenende.

„Wir haben bisher gut zusammengearbeitet, vertrauensvoll und arbeitsteilig. Allerdings ist der Umfang immer weiter gestiegen und wird bis zur Landtagswahl auch nicht abnehmen“, so Peter Schabbel, Co-Vorsitzender des BSW in MV.

„Ich bleibe natürlich dem BSW eng verbunden und biete da, wo es gefragt ist, meine Expertise weiterhin an“, erklärte Peter Langer weiter.

Er gehörte dem BSW schon frühzeitig an, war Regionalkoordinator für Rostock und wurde in den ersten Landesvorstand gewählt. Auf dem zweiten Landesparteitag erfolgte die Wahl zum Co-Vorsitzenden gemeinsam mit Peter Schabbel.

Zur Bestätigung der Wahl von Falko Haack als Dezernent im Landkreis Vorpommern-Greifswald erklärt der Landesvorsitzende des BSW Mecklenburg-Vorpommern, Peter Schabbel:

„Herrn Falko Haack gratuliere ich zur Bestätigung durch das Innenministerium. Ich wünsche ihm für die anstehenden Aufgaben viel Erfolg.“

Diese kurze Gratulation reicht – denn der eigentliche Adressat dieser Erklärung sitzt nicht in Greifswald, sondern in Schwerin.

Denn dieselbe Rechtsaufsichtsbehörde, die nun ohne erkennbare Probleme die Wahl des CDU-Mitglieds Falko Haack bestätigt, hat wenige Tage zuvor die demokratische Wahl von Jens Kreutzer (BSW) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte kassiert – mit der Begründung angeblich fehlender fachlicher Eignung.

Das ist nicht überzeugend, nicht konsistent und nicht glaubwürdig.

Das ist Machtmissbrauch.

Beide Personalien weisen in den entscheidenden Punkten klare Parallelen auf:

  • kommunalpolitische Erfahrung,
  • Führung großer Organisationseinheiten,
  • Verantwortung für Verwaltungsstrukturen bei Polizei oder einer großen Krankenkasse

Während dem einen ohne Weiteres zugetraut wird, sich in ein kommunales Dezernat mit fachlich breit gefächerten Aufgaben, die nicht zu den Kompetenzen eines Polizisten gehören, einzuarbeiten, wird dem anderen genau diese Fähigkeit pauschal abgesprochen – obwohl er sie in der kommunalen Praxis bereits nachgewiesen hat.

Besonders pikant:
Herr Haack übernimmt als Landespolizist Dezernatsaufgaben, die klassisch kommunale Steuerung, Verwaltungslogik und politische Abstimmung erfordern. Bei Jens Kreutzer hingegen wird so getan, als sei kommunale Verwaltung ein unüberwindbares Neuland – trotz langjähriger kommunalpolitischer Tätigkeit, Führungserfahrung und Budgetverantwortung wird ihm die nötige Sachkunde abgesprochen.

„Das ist kein strenger Rechtsmaßstab – das ist selektive Auslegung. Gleiche Voraussetzungen, unterschiedliche Entscheidungen. So entsteht bei immer mehr Menschen der Eindruck von Willkür und Machtmissbrauch“, so Schabbel. „Scheinbar werden unterschiedliche Parteibücher unterschiedlich bewertet“, so Schabbel weiter.

Das Innenministerium ist gut beraten, sich an einheitliche, transparente und überprüfbare Kriterien zu halten. Wer kommunale Wahlen je nach politischer Konstellation bestätigt oder beanstandet, beschädigt nicht nur die einzelne Person, sondern auch das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit insgesamt.

„Kommunale Selbstverwaltung darf nicht von der Gunst des Innenministeriums abhängen. Demokratische Wahlen verdienen Respekt – auch wenn das Ergebnis politisch unbequem ist. Die Menschen im Land werden das bei der Wahl im September nicht vergessen haben.“, erklärt Schabbel abschließend.

Mit rund 80 Teilnehmern hat das BSW in Mecklenburg-Vorpommern am 16. Januar 2026 in Waren an der Müritz seine Programmkonferenz durchgeführt. Vertreter aus allen acht Kreisverbänden sowie den Landesarbeitsgemeinschaften kamen zusammen, um die bisherigen Ergebnisse der Programmdiskussion zu beraten und weiterzuentwickeln.

Die Konferenz bildet einen zentralen Schritt im basisdemokratischen Programmprozess des Landesverbandes. Zuvor waren politische Inhalte in den Landesarbeitsgemeinschaften erarbeitet und anschließend in den Kreisverbänden intensiv diskutiert worden. Die dort eingebrachten Rückmeldungen wurden erneut aufgegriffen und in einen Programmentwurf überführt, der auf der Programmkonferenz beraten wurde.

Der Landesvorsitzende des BSW Mecklenburg-Vorpommern, Peter Schabbel, betonte die Bedeutung dieses Prozesses:

„Unser Programm entsteht nicht am Reißbrett und nicht in abgeschotteten Zirkeln. Es wächst aus der Arbeit unserer Mitglieder vor Ort. Genau das unterscheidet uns von einer Politik, die häufig an der Lebensrealität der Menschen vorbeigeht.“

Auf der Programmkonferenz hatten alle Teilnehmenden die Möglichkeit, sich inhaltlich einzubringen, Positionen zu diskutieren und Änderungen einzureichen. Die Ergebnisse wurden umfassend dokumentiert und werden nun durch ein Redaktionsteam ausgewertet, das sich aus Vertretern der Landesarbeitsgemeinschaften zusammensetzt.

„Wir wollen ein Programm, das die tatsächlichen Herausforderungen in Mecklenburg-Vorpommern aufgreift und konkrete Lösungen anbietet“, so Schabbel weiter. „Dass sich so viele Mitglieder aktiv beteiligt haben, zeigt, wie groß das Bedürfnis nach einer ehrlichen, demokratischen und verantwortungsvollen Politik ist.“

Der basisdemokratische Prozess ist damit nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse der Programmkonferenz fließen in die weitere programmatische Arbeit ein. Ein finaler Programmentwurf wird dem nächsten Landesparteitag zur Abstimmung vorgelegt und bildet zugleich die Grundlage für die weitere Entwicklung eines Landesgrundsatzprogramms des BSW Mecklenburg-Vorpommern.

Mit Blick auf die Landtagswahl 2026 unterstreicht der Landesverband seinen Anspruch, mit klaren Inhalten und einer starken Basis in den politischen Wettbewerb zu gehen.

Der BSW Landesverband Mecklenburg-Vorpommern bedauert das vorzeitige Ende der SPD-BSW Koalition in Brandenburg. Es war aus unserer Sicht gut für Brandenburg und für Deutschland, dass das BSW in Brandenburg sich auch im Bundesrat mit ihrem „NEIN“ zur Aufrüstung und dem Einsatz für die steuerliche Entlastung von Rentnern aus der Regierung heraus eingesetzt hat.

Unsere Freunde in Brandenburg wollten mehrheitlich diesen Weg weitergehen. Leider kann die Koalition nun nicht zu Ende geführt werden. Für uns gilt, dass wir Entscheidungen, die in anderen Landesverbänden und unter jeweils spezifischen politischen Rahmenbedingungen getroffen werden, nicht abschließend bewerten oder kommentieren. Unterschiedliche Konstellationen führen zwangsläufig zu unterschiedlichen Entscheidungen.

Wir sind der Überzeugung, dass es zum Leben einer jungen Partei gehört, dass es in der Anfangsphase lebhaft, mitunter auch konfliktbehaftet zugeht. Diese Dynamiken sind Ausdruck von Wachstum, politischer Formierung und innerparteilicher Klärung – man kann sie durchaus als Geburtswehen einer neuen Partei beschreiben. So sind auch in anderen Parteien viele Gründungsmitglieder in den ersten Jahren von Bord gegangen. Das überrascht weder Experten, noch uns.

Für uns in MV ist es wichtig, den Blick nicht auf andere zu richten, sondern die politische Arbeit hier vor Ort aktiv und gestaltend voranzubringen. Wir wollen die Lebensbedingungen der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern verbessern. Dafür haben wir in den letzten Monaten die Strukturen im Landesverband geschaffen. Die im August 2025 gegründeten 8 Kreisverbände sind eine wichtige Voraussetzung für die politische Arbeit, insbesondere in der Vernetzung unserer vielfältigen Aufgaben in Kommunalparlamenten, und für die Aufstellung von Direktkandidaten in allen 36 Wahlkreisen.

Parallel dazu erarbeiten wir derzeit gemeinsam mit unseren Mitgliedern und Unterstützern basisdemokratisch unser Wahlprogramm. Ziel ist es, darin konkrete, tragfähige Antworten auf die Herausforderungen unseres Landes zu formulieren – von wirtschaftlicher Entwicklung über soziale Sicherheit bis hin zu einer verlässlichen öffentlichen Daseinsvorsorge, die nicht Profite in den Mittelpunkt stellt. Wir gehen in Mecklenburg-Vorpommern – getragen von den Mitgliedern und Unterstützern - unseren eigenen Weg, um erfolgreich für soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft in unserm Land einzustehen.

Anlässlich der für den 08.01.2026 angekündigten Demonstrationen der Landwirte, erklärt das BSW Mecklenburg-Vorpommern seine Haltung zur aktuellen Lage der Landwirtschaft und zum angekündigten Protest.

Das BSW steht klar an der Seite der Landwirte. Die landwirtschaftlichen Betriebe stehen seit Jahren unter massivem Druck: überbordende Bürokratie, ständig neue Auflagen, ein ruinöser Preisdruck durch den Lebensmitteleinzelhandel sowie Erzeugerpreise, die vielfach nicht einmal die Produktionskosten decken. Gleichzeitig wächst die Unsicherheit durch eine Landwirtschaftspolitik, die zu oft an der Realität der Höfe vorbeigeht. Diese Entwicklung gefährdet bäuerliche Existenzen, die Versorgungssicherheit und die Zukunft des ländlichen Raums.

Das BSW lehnt das Mercosur-Abkommen entschieden ab. Auch wenn die vorgesehenen Importkontingente bei Produkten wie Rindfleisch, Geflügel oder Zucker gemessen an der Gesamtproduktion der Europäischen Union auf den ersten Blick begrenzt erscheinen, können sie in sensiblen Marktsegmenten erheblichen Preisdruck erzeugen. Gerade in ohnehin angespannten Märkten führen bereits vergleichsweise kleine zusätzliche Mengen zu spürbaren Einkommenseinbußen.

Entscheidend ist dabei nicht allein die Menge, sondern das politische Signal: Weitere Handelsabkommen ohne wirksamen Schutz heimischer Umwelt-, Tierwohl- und Sozialstandards verschärfen den strukturellen Wettbewerbsdruck auf die landwirtschaftlichen Betriebe.

Viele Landwirte haben zudem den Eindruck, dass internationalen Handelsabkommen politisch mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird als der Lösung der drängenden Probleme vor Ort. Während Höfe unter nationalen und europäischen Auflagen, steigenden Kosten und ordnungsrechtlichen Verschärfungen leiden, fehlt es an wirksamen Instrumenten zur Sicherung auskömmlicher Erzeugerpreise und verlässlicher Planungssicherheit. Diese Schieflage verstärkt Frust und das Gefühl politischer Ohnmacht.

Gleichzeitig stellt das BSW klar: Die größten Belastungen für die Landwirtschaft entstehen nicht durch ein einzelnes Abkommen allein, sondern durch das Zusammenspiel unfairer Marktstrukturen, fehlender Verursachergerechtigkeit bei Auflagen sowie einer Agrarpolitik, die den Strukturwandel beschleunigt, statt bäuerliche Betriebe zu stabilisieren. Genau deshalb braucht es eine grundsätzliche Neuausrichtung – weg von immer neuen Belastungen, hin zu fairen Rahmenbedingungen und einer Stärkung regionaler Wertschöpfung.

Angesichts der Erfahrungen aus jüngsten Bauernprotesten ruft das BSW ausdrücklich zu friedlichem und verantwortungsvollem Protest auf. Protest ist ein legitimes Mittel in einer Demokratie. Er darf jedoch nicht zulasten der Bevölkerung gehen, die weder Verursacher der aktuellen Missstände ist noch Verantwortung für politische Fehlentscheidungen trägt. Pendler, Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich, Eltern mit Kindern sowie Betriebe und Selbstständige dürfen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.

„Wir haben großes Verständnis für den Frust der Landwirte. Ihr Unmut und Ihre Sorgen sind berechtigt. Wir unterstützen den Protest der Bauern, der Aufmerksamkeit schafft und Politik sowie die Gesellschaft aufrütteln soll“, erklärt Peter Schabbel, Landesvorsitzender des BSW Mecklenburg-Vorpommern.

„Notwendig sind endlich echte politische Lösungen und Perspektiven für die Landwirtschaft. Es wird gerade in Krisenzeiten um regionale Wertschöpfung und regionale Lebensmittelversorgung gehen.“

Das BSW Mecklenburg-Vorpommern fordert die Landes- und Bundesregierung auf, rasch und entschlossen zu handeln: für eine verlässliche Agrarpolitik, die bäuerliche Betriebe erhält, nationale und europäische Auflagen überprüft, regionale Produktion stärkt und den ländlichen Raum zukunftsfähig macht.

Die aktuellen Ereignisse in Venezuela werfen erneut grundlegende Fragen des Völkerrechts auf. Unabhängig von politischen Sympathien gilt ein zentraler Grundsatz der internationalen Ordnung:

Die staatliche Souveränität und das Selbstbestimmungsrecht der Völker dürfen nicht durch äußere Einmischung, wirtschaftlichen Zwang oder verdeckte Destabilisierung unterlaufen werden.

Dieser Grundsatz wird jedoch seit Jahren selektiv angewandt. Während der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zu Recht international verurteilt wird, werden vergleichbare Verstöße gegen das Völkerrecht in anderen Regionen relativiert oder ignoriert. So untergraben Sanktionen, Regime-Change-Strategien und politische Einflussnahmen gegenüber Venezuela das Prinzip der Nichteinmischung, wie es in der UN-Charta verankert ist. Auch gegenüber Cuba wird mit wirtschaftlichem und politischem Druck agiert, der massive Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung hat und völkerrechtlich zumindest hoch umstritten ist.

Besonders eklatant zeigt sich diese Doppelmoral im Umgang mit Palästina. Das fortgesetzte Leid der palästinensischen Zivilbevölkerung, die Verletzung humanitären Völkerrechts und die ausbleibende konsequente Durchsetzung internationaler Resolutionen machen deutlich, dass das Völkerrecht nicht gleichermaßen angewendet wird, sondern häufig politischen Machtinteressen untergeordnet ist.

Ein bilateral anerkanntes internationales Rechtssystem kann jedoch nur bestehen, wenn seine Regeln für alle Länder gültig sind. Wer das Völkerrecht verteidigen will, muss es gleichermaßen in allen Ländern verteidigen. Selektive Empörung schwächt nicht nur die internationale Ordnung, sondern untergräbt auch das Vertrauen in die Demokratie und die Menschenrechte. Frieden und Stabilität entstehen nicht durch Einmischung, Sanktionen und Eskalation, sondern durch Dialog und Diplomatie, sowie Respekt vor der Souveränität aller Staaten und die konsequente Einhaltung des Völkerrechts.

Leider folgt unsere Bundesregierung auch in diesem Fall einem ‚selektiven Agieren‘. Das ist unehrlich und diese Heuchelei wird von immer mehr Bürgern erkannt! Die Folgen dieser unverantwortlichen Außenpolitik, der jegliche Diplomatie und ein vernünftiger Interessenausgleich fehlt, sind unausweichlich und werden sich auf das Ansehen und die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes auswirken.

Auffällig ist das Schweigen der AfD zur Politik von Donald Trump gegenüber Venezuela. Wer friedenspolitische Glaubwürdigkeit beansprucht, der muss diese auch gegenüber seinem Verbündeten, den Vereinigten Staaten einfordern. Dass dies ausbleibt, ist wenig überraschend: Die AfD gehörte früh zu denjenigen, die deutlich höhere Verteidigungsausgaben bis hin zu 5 % des Bruttoinlandsprodukts gefordert und unterstützt haben. Vor diesem Hintergrund erklärt sich das Ausbleiben jeder ernsthaften Kritik an der Trump-USA.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in MV wünscht allen Bürgern, Unterstützern sowie unseren Mitgliedern ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen guten Start in das neue Jahr 2026.

Das zurückliegende Jahr war für viele Menschen von großen Herausforderungen geprägt – steigende Lebenshaltungskosten, Unsicherheit und politische Fehlentscheidungen belasten den Alltag. Gerade in dieser Zeit sind Zusammenhalt, Zuversicht und der gemeinsame Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und eine verlässliche Politik wichtiger denn je. Dafür steht das BSW, auch in Mecklenburg-Vorpommern!

Besonders zufrieden zeigt sich Co-Landesvorsitzender Peter Schabbel „über die vielen Mitglieder, die nun endlich in den vergangenen Wochen in unsere Partei das BSW aufgenommen wurden. Die Umsetzung der Beschlüsse auf unserem
Bundesparteitag in Magdeburg zeigen damit erste Ergebnisse. Die Mitgliederzahl des BSW in Mecklenburg-Vorpommern ist nun auf 601 Mitglieder gestiegen, zu Beginn des Jahres waren es noch keine 200. Diese Entwicklung zeigt sich in allen Kreisverbänden, allerdings unterschiedlich stark.“ Ihr Engagement ist ein starkes Zeichen dafür, dass immer mehr Menschen eine Politik wollen, die von wirtschaftlicher Vernunft und sozialer Gerechtigkeit geprägt ist und demokratische
Mitbestimmung in den Mittelpunkt ihres Handelns stellt. Wir gratulieren allen neuen Mitgliedern herzlich und freuen uns auf die gemeinsamen großen Aufgaben die vor uns stehen.

Das kommende Jahr stellt uns vor besondere Herausforderungen. Peter Langer, Co-Vorsitzender im Landesvorstand, dazu: „Erstmals tritt das BSW zur Landtagswahl an und wird in allen Wahlkreisen mit einem Direktkandidaten vertreten sein. Dazu finden im Januar die Aufstellungsversammlungen statt. Im März folgt dann auf einem Landesparteitag die Listenaufstellung sowie ein Beschluss zum Wahlprogramm. Die Erarbeitung läuft sehr intensiv in den verschiedenen Gremien.“

Dass diese umfangreiche Arbeit im gesamten Landesverband auf ehrenamtlicher Basis erfolgt nötigt großen Respekt ab! Wir werden unseren Einsatz für eine gerechte Wirtschafts- und Sozialpolitik, für Frieden und für eine Politik im Interesse der Mehrheit weiter verstärken. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern und Unterstützern werden wir auch 2026 daran arbeiten, politische Alternativen sichtbar zu machen und konkrete Verbesserungen für die Menschen zu erreichen.

Das BSW in MV wünscht allen ein friedliches Weihnachtsfest, Gesundheit, Kraft und Zuversicht sowie ein erfolgreiches neues Jahr!

Die Menschen in MV können im Vergleich zu anderen Bundesländern weniger direkten Einfluss auf politische Entscheidungen im Land und in Gemeinden nehmen, Das zeigt das „Volksentscheid-Ranking“, vermeldet der NDR.
Mehr Demokratie wagen, meint das BSW dazu.

Für das BSW ist direkte Demokratie ein wichtiger Teil des Programms auf Landes- und Bundesebene und im „Sechs-Punkte-Plan des BSW als Partei der demokratischen Erneuerung enthalten. Wir fordern mehr direkte Demokratie, Volksentscheide und eine stärkere Beteiligung der Bürger“.
„Leider nimmt MV im Vergleich der Bundesländer den vorletzten Platz ein laut Tagesschau.de. Das ist bezeichnend für das Demokratieverständnis der Landesregierung“, so Jens Kreutzer, Schatzmeister im Landesvorstand des BSW, und fährt fort „wir müssen den Menschen mehr zutrauen. Andere Länder machen es schon lange vor, wie direkte Demokratie funktionieren kann.
Livia Meier vom Landesvorstand des BSW in MV ergänzt „das uns Volksentscheide gerade bei den Themen wichtig sind, die die Menschen in ihrem alltäglichen Leben tatsächlich betreffen. Hier muss man mitreden können und damit Demokratie wirklich erlebbar machen. Die Hürden für die Zulassung von Volksentscheiden sind in MV jedoch viel zu hoch und die sehr eingeschränkte Themenauswahl lässt derzeit ein Mitspracherecht von Bürgern in vielen relevanten Bereichen gar nicht zu. Dann muss man sich auch nicht wundern, dass immer mehr Menschen das Vertrauen in das Funktionieren unserer Demokratie verlieren. Bei symbolischen Befragungen ohne echte politische Auswirkungen kann man am Ende nicht wirklich von unmittelbarer Bürgerbeteiligung sprechen.“

Wir brauchen also weniger Hürden und mehr zulässige Themen für Volksentscheide im MV.
Vorschläge dazu hat das BSW. Sie sind bereits im Wahlprogramm enthalten.

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Welche inhaltlichen Positionen vertritt die neue Partei? Wie kann ich das BSW unterstützen? Wie kann ich Unterstützer oder Förderer werden und was ist der Unterschied? Sicher haben Sie viele Fragen. Wir haben versucht, einen Großteil Ihrer möglichen Fragen zu beantworten und leiten Sie hierzu auf die Website der Bundespartei weiter.

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